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Wohngeld kann als Mietzuschuss oder für das selbst genutzte Wohneigentum als Lastenzuschuss gewährt werden.


Reicht das Einkommen Ihres privaten Haushalts nach den objektiven Regeln des Wohngeldgesetzes nicht aus, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, könnten Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss und für das selbst genutzte Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Größe des Haushaltes, das Gesamteinkommen aller Mitglieder des Haushaltes und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete beziehungsweise Belastung. Die wohngeldrelevante Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sogenannte Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Betriebskosten für zentrale Heizungs- und Warmwasserversorgungseinrichtungen.

Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht, wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, zum Beispiel bei Empfängerinnen und Empfängern von Bürgergeld.

Online-Wohngeldantrag

In vielen Wohngeldbehörden in Schleswig-Holstein können Wohngeldanträge auch online gestellt werden.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Wohngeldbehörde).

 

Steht Ihnen Wohngeld zu, wird ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist, gezahlt.

 

Keine

 

Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

 

Wohngeldgesetz (WoGG).

WoGG

 

Ausführliche Informationen zum Wohngeld finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).

Wohngeld

 

Ansprechpartner

Amt Achterwehr - Sozial- und Wohngeldamt

Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-000   |   Fax: +49 4340 409-329
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Sozial- und Wohngeldamt)

Frau Roula Alkoudsi Icon Vcard

Tel: +49 4340 409-015  
E-Mail: r.alkoudsi[at]amt-achterwehr.de

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Sozial- und Wohngeldamt)

Frau Gabriele André Icon Vcard

Tel: +49 4340 409-011  
E-Mail: g.andre[at]amt-achterwehr.de

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Sozial- und Wohngeldamt)

Herr Jan-Henrik Holm Icon Vcard

Tel: +49 4340 409-013  
E-Mail: jan-henrik.holm[at]amt-achterwehr.de