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Frauen, die nichts fordern, werden beim Wort genommen - Sie bekommen nichts.
(Simone de Beauvoir)

Aktuelle Themen in der frauenpolitischen Diskussion

  • Altersarmutsrente bei Frauen
  • Die Teilzeitfalle
  • Geschlechterspezifische Lohnunterschiede – Gender Pay Gap

Aufgaben in der Verwaltung

  • Mitwirkung bei personellen Angelegenheiten
  • Mitarbeit an Stellenbesetzungsverfahren 
  • Recht auf Informationen von Amtsseite über personelle Angelegenheiten (durch Bürgermeister/in)
  • Mitglied der Betrieblichen Kommission (Grundsatzfragen der Leistungsorientierten Bezahlung = LOB)
  • Zusammenarbeit mit dem Personalrat
  • Beratung und Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Amt
  • Stellungnahme und Mitarbeit an der Maßnahmenentwicklung zur Verbesserung von Vereinbarkeit Familie & Beruf und der Work-Life-Balance

Allgemeines

  • Überregionale Netzarbeit und Informationsaustausch
  • Austausch mit Interessenvertretungen und Frauengremien in der Region
  • Informationen zu frauenrelevanten Themen
  • Informationen zu gleichstellungspolitischen Angelegenheiten
  • Stellungnahme bei der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Arbeitszeitenregelungen, Kita-Plätze, etc.)
  • Bereitstellung von Informationsmaterial: Angebote zu Gleichstellungthemen und Besuch von Veranstaltungen im Kreisgebiet, Informationen zu Interessenvertretungen / Netzwerken, etc.
  • Teilnahme an themenspezifischen Workshops

Nach Anmeldung: Sprechstunde und Beratung zu Gleichstellungsthemen

Ehrenamtliche Arbeit in den politischen Gremien

Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte kann und darf eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte nicht ersetzen.

Sie bringt sich in die kommunalen Gremien ein und bezieht Stellung zu gleichstellungsrelevanten Themen. Sie weist auf Missstände hin und regt Lösungen an. Sie sorgt durch die öffentliche Thematisierung (z. B. in den Gemeindevertretersitzungen und Ausschüssen)  für eine Sensibilisierung in Bezug auf gleichstellungspolitische und frauenspezifische Themen. Sie vertritt in den Sitzungen und Fachausschüssen die Gleichstellungsposition.

Oft wird das Ehrenamt der Gleichstellungsbeauftragten neben dem Beruf ausgeübt.

Gleichstellungsbeauftragte sind an keine fachliche Weisung gebunden und haben bei Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs Rederecht in allen politischen Gremien.

Eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte setzt Zeichen.