Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Wer ist zuständig?

Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist grundsätzlich das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.

In der Regel werden alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Beurkundung des Sterbefalles von dem von Ihnen beauftragten Bestatter vollständig  erledigt.

Auf jeden Fall muss der Tod eines Menschen  beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.

Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Zur letzten Fallgruppe gehören auch die Bestatter, die in der Regel die Anzeige übernehmen.

Welche Unterlagen benötigt das Standesamt?

  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung,
  • Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand,
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz und
  • ärztliche Bescheinigung über den Tod.

Welche Fristen sind zu beachten?

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.

Welche Kosten entstehen beim Standesamt?

Eine Sterbeurkunde kostet 15 Euro, jede weitere 7,50 Euro.