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Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein (EA-SH) ist eine Anstalt öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft von Land, Kommunen und Wirtschaftskammern, mit Sitz in Kiel.

Beschreibung

Dienstleister, also Existenzgründer, Gewerbetreibende und Unternehmer, können über den EA-SH Verwaltungsverfahren und Formalitäten, die ihre unternehmerische Tätigkeit in Schleswig-Holstein betreffen, abwickeln. Es besteht ein Rechtsanspruch auf vollelektronische Verfahrensabwicklung. Der Service des EA-SH kann sowohl von inländischen als auch von (EU-) ausländischen Dienstleistern in Anspruch genommen werden.

Die Dienstleister haben somit nur noch einen einzigen Ansprechpartner. Das Aufsuchen einzelner Behörden und Institutionen ist dann im Regelfall nicht mehr nötig. Der EA-SH übernimmt die Koordinierung und Abwicklung des Antragsprozesses. Er ist insofern Verfahrensmittler zwischen Dienstleistern und zuständigen Behörden.

Der direkte Kontakt zur zuständigen Behörde ist wahlweise auch weiterhin möglich.

Die Informationen des EA-SH sind im Internet leicht zugänglich und der EA-SH ist elektronisch, telefonisch und persönlich ansprechbar. Anträge können - je nach Wunsch des Dienstleisters - elektronisch gestellt werden, auch die Bescheiderteilung erfolgt grundsätzlich elektronisch.

Neben der Unterstützung im Antragsverfahren bietet der EA-SH umfangreiche Informationen über die im Einzelfall notwendigen Verwaltungsverfahren und Formalitäten sowie die Kontaktinformationen der zuständigen Behörden und anderer Institutionen. Der EA-SH informiert auch über Mittel und Bedingungen für den Zugang zu öffentlichen Registern und Datenbanken sowie über Rechtsvorschriften und Rechtsbehelfe.

Der EA-SH ist Einheitliche Stelle im Sinne von §§ 138 a - e Landesverwaltungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein und §§ 71 a - e Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes.

Zuständigkeit

An den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein (EA-SH).

Fristen

Wenn Sie den Service des EA-SH nutzen möchten, sollten Sie dies frühzeitig und bereits zur Klärung der für Ihr Anliegen erforderlichen Verwaltungsverfahren tun.

Gesonderte Fristen können sich eventuell aus den einzelnen Fachvorschriften ergeben. Hierauf wird der EA-SH Sie dann gegebenenfalls hinweisen.

Kosten

Keine

Rechtsgrundlage

  • Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EG-Dienstleistungsrichtlinie),
  • §§ 71 a - e Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG),
  • §§ 138 a - e Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG),
  • Gesetz über die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein" (Errichtungsgesetz Einheitlicher Ansprechpartner).

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel

Tel.: +49 431 988-8650
Fax: +49 431 988-6161111
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de