Chemikalien: Sachkundenachweis gemäß § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung
Chemikalien: Sachkundenachweis gemäß § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung
Für die Abgabe bestimmter Chemikalien im Groß- und Einzelhandel ist ein Sachkundenachweis erforderlich.
- Gaststättenerlaubnis
- Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen
- Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen anmelden
- Verwendung von Bioziden anzeigen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.