Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen
Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen
Der Betrieb von Alten-/Pflegeheimen muss bei der Heimaufsichtsbehörde angezeigt werden.
Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) entsprechend dem Sozialgesetzbuch sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige:
- unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden,
- ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können.
Wenn Sie ein Altenheim / Pflegeheim betreiben wollen, müssen Sie dies bei der Heimaufsichtsbehörde anzeigen.
Voraussetzungen
- Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten,
- Ihre Pflege und Versorgung müssen der nach dem Pflegeversicherungsgesetz und den rahmenvertraglichen Vereinbarungen gebotenen Qualität entsprechen,
- Ihre Pflegeeinrichtung muss
- wirtschaftlich arbeiten,
- unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen,
- geeignete Pflegekräfte beschäftigen und
- in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht sein.
- An die Kreise oder kreisfreien Städte, wenn die Heimaufsicht betroffen ist,
- an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG), wenn es um die Bedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen, die einen überregionalen Bedarf abdecken oder die unmittelbar unter Aufsicht des Landes Schleswig-Holstein stehen geht.
Die Anzeige soll spätestens drei Monate vor der Aufnahme des Betriebes erfolgen.
Es fallen Gebühren von 30,00 Euro je zugelassenem Heimplatz (mindestens jedoch 300,00 Euro) gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (allgemeiner Gebührentarif) an.
Notwendige Unterlagen zur Anzeige des Betriebs besonderer Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen sind in § 13 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) geregelt.
- Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen
- Rechtsdienstleistungen (Rechtsberatung), Rechtsdienstleistungsregister
- Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme
- Seilbahnbetrieb: Genehmigung
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreuungsbehörde und Heimaufsicht
Berliner Straße 4
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-243
|
Fax:
+49 4331 4349699
E-Mail:
sozialpsychiatrischer-dienst[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Mo. - Do. 8:00 - 16:00 Uhr
Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie im Krisen- bzw. psychiatrischen Notfall einen Mitarbeitenden über die Rettungsleitstelle in Kiel. +49 (0) 431 19222
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreuungsbehörde und Heimaufsicht)
Fachdienst
Tel:
+49 4331 202-1263
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Fax:
+49 4331 4349699
E-Mail:
heimaufsicht[at]kreis-rd.de
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Zimmer:
121