Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Der Weitergabe von Meldedaten an Dritte kann gegenüber der Kommune / des Amtes widersprochen werden (Übermittlungssperre).
Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):
- Datenübermittlung an die Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
- Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.
Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.
Keine
Ansprechpartner
Amt Molfsee - Meldeamt
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Tel:
+49 431 65009-0
|
Fax:
+49 431 6509-14
E-Mail:
info[at]molfsee.de
Web:
www.molfsee.de/
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung
Mitarbeiter (Amt Molfsee - Meldeamt)
Tel:
0431 65009-28
E-Mail:
e.reetz[at]molfsee.de
|
Zimmer:
10
Mitarbeiter (Amt Molfsee - Meldeamt)
Tel:
0431 65009-25
E-Mail:
m.schreiber[at]molfsee.de
|
Zimmer:
11