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Was die Gemeinde für Informationen benötigt

  • Name des Verkäufers mit Kassenzeichen und ggf. neue Anschrift
  • Name und Anschrift des Käufers
  • Tag der Übergabe
  • Zählerstand der Wasseruhr zum Tag der Übergabe

Was beim Hausverkauf zu beachten ist

  • Die Abwassergebühren werden mit dem Zählerstand der Wasseruhr am Tag der Übergabe zum Monatsende abgerechnet.
  • Die Niederschlagswassergebühren (NW-Gebühr) werden ebenfalls zum Monatsende abgerechnet.

    • Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer. Das bedeutet dass derjenige, der am 01.01. des Jahres Eigentümer des Grundstückes ist, für das gesamte Jahr grundsteuerzahlungspflichtig ist. Je nach Vereinbarung im Kaufvertrag können Sie sich jedoch die Steuern vom neuen Eigentümer anteilig erstatten lassen oder dieser zahlt die Grundsteuer auf Ihr Kassenzeichen ein.

Hierfür empfiehlt es sich eine Kopie des Grundsteuerbescheides an den neuen Eigentümer zu geben.

Sollte man der Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt haben, endet diese automatisch nach Beendigung der Zahlungspflicht. Wenn der neue Eigentümer die Grundsteuer auf Ihr Kassenzeichen einzahlen soll, reicht eine kurze telefonische Information, damit der Abruf gelöscht werden kann. Sollte der neue Eigentümer jedoch nicht zahlen, erhalten Sie eine Mahnung!

  • Sollte man einen Hund besitzen und Hundesteuerzahlungspflichtig sein, ist dieser bei Wegzug abzumelden und bei der neuen Heimatgemeinde wieder anzumelden.
  • Der Wasserversorger benötigt ebenfalls für die Frischwasserabrechnung den Zählerstand der Wasseruhr zum Tag der Übergabe.
  • Wegen der Abmeldung des Müllgefäßes wenden Sie sich bitte an die Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg GmbH (AWR), Tel.: 04331/345-123.

Für Rückfragen steht Ihnen das Steueramt auch gerne unter der Telefonnummer 0431/65009-22 oder 23 zur Verfügung.

Ihr Steueramt

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