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Die Bundesregierung hat angekündigt, auch Verbraucher*innen zu entlasten, die im Jahr 2022 bei nicht leitungsgebundenen Brennstoffen (Heizöl, Pellets oder Flüssiggas) Kostensteigerungen von über 100 % hinnehmen mussten.

Da auch zahlreiche Bürger*innen des Amtes Molfsee davon betroffen sind, stellen wir hier einmal den aktuellen Sachstand dar:

Nach Ankündigung des Bundes sollen Rechnungen aus dem Zeitraum vom 01. Januar bis zum 01. Dezember 2022 bezuschusst werden. Der Zuschuss kann zwischen 100,00 € und 2.000,00 € betragen, wenn die Rechnung mehr als das Doppelte des Durchschnittspreises des Vorjahres beträgt. 

Der Bund stellt dafür insgesamt 1,8 Mrd. € zur Verfügung, die Abwicklung soll aber über die Länder erfolgen. Wann in den Ländern und speziell in Schleswig-Holstein Anträge gestellt werden können, ist noch nicht bekannt.

Das schleswig-holsteinische Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) schreibt dazu auf seiner Homepage am 24. Januar 2023 "...Es wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, um ein möglichst einfaches Antragsverfahren und die nachfolgenden Auszahlungen zu organisieren..."

Wir werden hier über Neuigkeiten informieren und verweisen auch auf die Homepage des MLLEV unter:

www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX/service/_documents/heizkostenerstattung.html