Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Der Bau oder die Veränderung von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
- Lageplanskizze
- Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird
Ansprechpartner
Amt Eidertal - Hoch- und Tiefbau
Heitmannskamp 2
24220 Flintbek
Tel:
+49 4347 905-0
|
Fax:
+49 431 6509-14
E-Mail:
info[at]amt-eidertal.de
Web:
www.molfsee.de/
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung
Mitarbeiter (Amt Eidertal - Hoch- und Tiefbau)
Tel:
0431 65009-53
E-Mail:
k.wede[at]molfsee.de
|
Zimmer:
03