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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.


Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Kurztext

 

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

 

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

 

Bestätigung des Wohnungsgebers

 

Ansprechpartner

Amt Eidertal - Meldeamt

Heitmannskamp 2
24220 Flintbek
Tel: +49 4347 905-0   |   Fax: +49 431 6509-14
E-Mail: info[at]amt-eidertal.de
Web: www.molfsee.de/


Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung

Mitarbeiter (Amt Eidertal - Meldeamt)

Frau Reetz Icon Vcard

Tel: 0431 65009-28  
E-Mail: e.reetz[at]molfsee.de
|   Zimmer: 10  

Mitarbeiter (Amt Eidertal - Meldeamt)

Frau Schreiber Icon Vcard

Tel: 0431 65009-25  
E-Mail: m.schreiber[at]molfsee.de
|   Zimmer: 11