Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.
- § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
§ 5 FStrG - Träger der Straßenbaulast
§ 12 StRWG - Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten
- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
- Badegewässerqualität - Kontrolle
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Enteignung eines Grundstücks
- Schutzgebiete: Betretungserlaubnis, Befahrenserlaubnis
Ansprechpartner
Amt Eidertal - Hoch- und Tiefbau
Heitmannskamp 2
24220 Flintbek
Tel:
+49 4347 905-0
|
Fax:
+49 431 6509-14
E-Mail:
info[at]amt-eidertal.de
Web:
www.molfsee.de/
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung
Mitarbeiter (Amt Eidertal - Hoch- und Tiefbau)
Tel:
0431 65009-14
E-Mail:
k.hechmann[at]molfsee.de
|
Zimmer:
02a
Mitarbeiter (Amt Eidertal - Hoch- und Tiefbau)
Tel:
0431 65009-53
E-Mail:
k.wede[at]molfsee.de
|
Zimmer:
03