Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Fahrlehrererlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
- Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen
- Unternehmensbeteiligungsgesellschaft: Anerkennung
Ansprechpartner
Amt Eidertal - Ordnungsamt
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Tel:
+49 4347 7201-454
E-Mail:
ordnungsamt[at]amt-eidertal.de