Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Blindenhilfe
Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Blindenhilfe
Blindenhilfe kann beantragen, wer blind, Blinden gleichgestellt oder stark sehbehindert ist.
Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine vom Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.
Die Blindenhilfe gemäß Sozialgesetzbuch XII zählt zur Hilfe in anderen Lebenslagen.
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Keine
Keine
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Feststellungsbescheid des Landesamtes für soziale Dienste über die Blindheit als Schwerbehinderung gemäß § 69 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX),
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Nachweise zu Einkommen und Belastungen.
Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Schleswig-Holstein besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem schleswig-holsteinischen Landesblindengeldgesetz.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung.
Zudem steht Ihnen eine Selbsthilfeorganisation sehbehinderter und blinder Menschen in Schleswig-Holstein als Ansprechpartner zur Verfügung, der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. (BSVSH e. V.).
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung
Ansprechpartner
Amt Molfsee - Kooperationspartner Amt Achterwehr
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Mitarbeiter (Amt Molfsee - Kooperationspartner Amt Achterwehr)
Tel:
04340 409-011
|
Fax:
04340 409-329
E-Mail:
gabriele.andre[at]amt-achterwehr.de
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Postfach
905
24758
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Es gilt eine Maskenempfehlung für die Kreisverwaltung und alle Außenstellen.
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Soziale Sicherung
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
Tel:
+49 4331 202-143
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Fax:
+49 4331 202-447
E-Mail:
soziale.sicherung[at]kreis-rd.de
Etage:
3. OG
|
Zimmer:
306