Reisepass: Verlustanzeige
Reisepass: Verlustanzeige
Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.
Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.
Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Keine
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen
- ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
- ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)
ausgestellt werden.
Ansprechpartner
Amt Eidertal - Meldeamt
Heitmannskamp 2
24220 Flintbek
Tel:
+49 4347 905-0
|
Fax:
+49 431 6509-14
E-Mail:
info[at]amt-eidertal.de
Web:
www.molfsee.de/
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung
Mitarbeiter (Amt Eidertal - Meldeamt)
Tel:
0431 65009-28
E-Mail:
e.reetz[at]molfsee.de
|
Zimmer:
10
Mitarbeiter (Amt Eidertal - Meldeamt)
Tel:
0431 65009-25
E-Mail:
m.schreiber[at]molfsee.de
|
Zimmer:
11