Reisegewerbe: Reisegewerbekarte
Reisegewerbe: Reisegewerbekarte
Wer eine Reisegewerbe betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,
- Waren feilbietet oder ankauft oder
- Bestellungen für Waren aufsucht,
- Leistungen anbietet oder
- Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung / Erweiterung / Verlängerung einer Reisegewerbekarte gemäß § 55 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Die Gebühr für die Erteilung einer Reisegewerbekarte beträgt 70,00 .
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
- § 55 Abs. 2, 3 Gewerbeordnung (GewO),
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels III der Gewerbeordnung (ReisegewVwV),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.7.1 - VwGebV.
Für die Reisegewerbekarten für Ausländer sind die Ordnungsämter der Kreise beziehungsweise kreisfreien Städte als Kreisordnungsbehörden zuständig.
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent beantragen
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Genehmigungen für Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren und tierischen Erzeignissen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften
- Standplatzgenehmigung
- Wanderlager anzeigen
Ansprechpartner
Amt Eidertal - Ordnungsamt
Heitmannskamp 2
24220 Flintbek
Tel:
+49 4347 905-0
|
Fax:
+49 431 6509-14
E-Mail:
info[at]amt-eidertal.de
Web:
www.molfsee.de/
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung