Planfeststellung
Planfeststellung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes (z.B. Genehmigung von Bauvorhaben).
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Bauvorhaben werden in der Regel durch die Planfeststellung (Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung, Entfallen der Planfeststellung und Plangenehmigung) genehmigt. Mit einem Planfeststellungsverfahren geht u.a. ein Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren (sogenanntes Anhörungsverfahren) einher.
Insbesondere die Errichtung und Änderung von Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Häfenausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.
- An das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus - Amt für Planfeststellung Verkehr im Falle von
Bundesautobahnen,
Bundesstraßen,
Landesstraßen,
nicht-bundeseigenen Eisenbahnen,
Häfen und
Flughäfen. - An den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein im Falle von Deichbauten.
- An das Amt für Planfeststellung Energie im Falle von Energiefreileitungen ab 110 KV und Gasversorgungsleitungen.
- An das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/Schwerin, im Falle von Bundeseigenen Eisenbahnen.
- keine Fristen für die Antragstellung,
- jedoch Fristen für die Außerkrafttretung des Planfeststellungsbeschlusses/Plangenehmigung.
Die Antragsunterlagen bestehen in der Regel insbesondere aus einem Erläuterungsbericht, Lageplänen sowie Unterlagen, in denen die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt dargestellt sind.
Die für das einzelne Verfahren zuständigen Behörden stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zu Verfügung.
- §§ 139 145 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -),
- §§ 72-77, §§ 139-145 Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG),
- §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- §§ 40 ff. Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG),
- §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
- § 139 Abs. 1 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz)
- §§ 8 ff. Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- §§ 28 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Ein formloses Antragsschreiben reicht aus, sofern in einzelnen Planfeststellungsrichtlinien beziehungsweise von den zuständigen Behörden nichts anderes vorgeschrieben wird.
Ansprechpartner
Amt für Planfeststellung Energie
Mercatorstraße 7
24106 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 988-7239
E-Mail:
schriftgutstelle[at]melund.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html
Öffnungszeiten:
Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Amt für Planfeststellung, Betriebssitz Kiel
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Tel:
+49 431 383-0
|
Fax:
+49 431 383-0
E-Mail:
poststelle-kiel[at]lbv-sh.landsh.de
Web:
schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/APV/apv_node.html
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes Schleswig-Holstein
Herzog-Adolf-Straße 1
25813 Husum
Tel:
+49 4841 667-0
|
Fax:
+49 4841 667-115
E-Mail:
Poststelle.Husum[at]LKN.landsh.de