Luftverkehr
Luftverkehr
Die Luftsicherheitsbehörde (Luftfahrtbehörde) sorgt für die Sicherheit auf den Flughäfen und ist verantwortlich für die Vergabe von Erlaubnissen und Ausnahmen für den Flugbetrieb.
Die Luftsicherheitsbehörde beziehungsweise Luftfahrtbehörde sorgt für die Sicherheit auf den Flughäfen und ist verantwortlich für die Vergabe von Erlaubnissen und Ausnahmen für den Flugbetrieb.
So erhalten Sie bei der Schleswig-Holsteinischen Luftfahrtsbehörde:
- Lizenzen für Luftfahrzeugführer wie die Privatpilotlizenz für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge, Freiballone oder
- die Berechtigung zum Betrieb von Flugmodellen und
- sonstige Berechtigungen,
- Erlaubnisse für den Flugbetrieb wie auch
- luftrechtliche Ausnahmen und
- die Zuverlässigkeitsüberprüfungen.
An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein als Luftsicherheits- und Luftfahrtbehörde.
Weitere Informationen zum Luftverkehr finden Sie auf den Internetseiten
- des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT),
- des Landesbetriebs für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein,
- des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie
- beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
Luftverkehr in Schleswig-Holstein
Informationen für Luftfahrzeugführer
Luftverkehr als Teil der modernen Verkehrsinfrastruktur
Ansprechpartner
Amt für Planfeststellung Verkehr
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Tel:
+49 431 383-0
|
Fax:
+49 431 383-2754
E-Mail:
poststelle-kiel[at]lbv-sh.landsh.de
Web:
schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/APV/apv_node.html