Lagepläne
Lagepläne
Ein Lageplan basiert auf der Liegenschaftskarte. Er zeigt das Baugrundstück und benachbarte Grundstücke und enthält weitere Angaben, die zur Beurteilung des beabsichtigten Vorhabens erforderlich sind.
Ein Lageplan basiert auf der Liegenschaftskarte. Er zeigt das Baugrundstück und benachbarte Grundstücke in einem geeigneten Maßstab und enthält zwingend weitere Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte sowie der Lageplan sind in § 7 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) geregelt.
Zur Beurteilung von Bauvorhaben und Bearbeitung des Bauantrags (§ 64 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein - LBO), für die Anzeige der beabsichtigten Beseitigung (§ 63 Abs. 3 Satz 2 LBO) oder die Genehmigungsfreistellung (§ 68 Abs. 3 Satz 1 LBO) sind entsprechend der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) die erforderlichen Bauvorlagen einzureichen. Hierzu gehören ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte und ein Lageplan.
- An die Kreise,kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
- §§ 63, 64, 68 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
- § 7 Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO),
- § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO).
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Erschließungsbeitrag zahlen
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja