Zulassung für Neufahrzeug
Zulassung für Neufahrzeug
Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (Erstzulassung) erfolgt auf Antrag durch die Zulassungsbehörde. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
- Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
- Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
- Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.