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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.


Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Zur letzten Fallgruppe gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.

 

An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.

 

Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche angezeigt werden.

 

Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung,
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Passersatzpapier der Eltern.

 

  • §§ 18 ff Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 34 Personenstandverordnung (PStV)

§§ 18 ff. PStG

§ 34 PStV

 

Ansprechpartner

Amt Achterwehr - Kooperationspartner Amt Molfsee

Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Tel: 0431 65009-0   |   Fax: 0431 6509-14
E-Mail: info[at]molfsee.de


Öffnungszeiten:

Mo, Di, Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Kooperationspartner Amt Molfsee)

Herr Hackauf Icon Vcard

Tel: +49 431 65009-26   |   Fax: +49 431 650914
E-Mail: m.hackauf[at]molfsee.de
|   Zimmer: 16  

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Kooperationspartner Amt Molfsee)

Frau Heilmann-Rohwer Icon Vcard

Tel: +49 431 65009-29   |   Fax: +49 431 650914
E-Mail: b.rohwer[at]molfsee.de
|   Zimmer: 19  

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Kooperationspartner Amt Molfsee)

Frau Lohse Icon Vcard

Tel: +49 431 65009-11   |   Fax: +49 431 650914
E-Mail: s.lohse[at]molfsee.de
|   Zimmer: 20  


Amt Eidertal - Standesamt

Heitmannskamp 2
24220 Flintbek
Tel: +49 4347 905-0   |   Fax: +49 431 6509-14
E-Mail: info[at]amt-eidertal.de
Web: www.molfsee.de/


Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung

Mitarbeiter (Amt Eidertal - Standesamt)

Frau Heilmann-Rohwer Icon Vcard

Tel: 0431 65009-29  
E-Mail: b.rohwer[at]molfsee.de
|   Zimmer: 19  

Mitarbeiter (Amt Eidertal - Standesamt)

Frau Lohse Icon Vcard

Tel: 0431 65009-11  
E-Mail: s.lohse[at]molfsee.de
|   Zimmer: 20