Gaststättenbetrieb: Rücknahme der Erlaubnis
Gaststättenbetrieb: Rücknahme der Erlaubnis
Eine Gaststättenerlaubnis kann unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. wenn Räume ungeeignet sind, zurückgenommen werden.
Die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes wird zurückgenommen, wenn bekannt wird, dass bei ihrer Erteilung Versagungsgründe nach § 4 Abs. 1 Nr.1 Gaststättengesetz (GastG) vorlagen.
Die Erlaubnis ist danach zu versagen, wenn
- die/der Antragsteller/in nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt,
- die Räume für den Betrieb nicht geeignet sind,
- die Räume von behinderten Menschen nicht barrierefrei genutzt werden können,
- der Betrieb schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lässt,
- die/der Antragsteller/in nicht durch eine Industrie- und Handelskammer-Bescheinigung die Unterrichtung in lebensmittelrechtlichen Kenntnissen nachweisen kann.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Amt Eidertal - Ordnungsamt
Heitmannskamp 2
24220 Flintbek
Tel:
+49 4347 72010
|
Fax:
+49 431 720150
E-Mail:
info[at]amt-eidertal.de
Web:
www.molfsee.de/
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung
Mitarbeiter (Amt Eidertal - Ordnungsamt)
Tel:
0431 65009-26
E-Mail:
m.hackauf[at]molfsee.de
|
Zimmer:
15
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
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Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung