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Ausbildungsverhältnisse in einem anerkannten Ausbildungsberuf müssen bei der Kammer eingetragen werden.


Wenn Sie als anerkannter Ausbildungsbetrieb einen Auszubildenden/eine Auszubildende in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden möchten, muss das Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen Kammer eingetragen werden. Die Eintragung ist eine Voraussetzung für die spätere Zulassung zur Abschlussprüfung.

 

An die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen (IHK),
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, zum Beispiel für Stellen im Bereich öffentlicher Dienst, Kirchen oder sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

 

Die Meldung muss unverzüglich nach dem Abschluss des Ausbildungsvertrages, spätestens jedoch binnen 4 Wochen nach Beginn der Ausbildung erfolgen.

 

Für die Eintragung ist vom Ausbildungsbetrieb eine Gebühr zu entrichten.

 

Folgende Angaben sind notwendig:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Auszubildenden,
  • Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, berufliche Vorbildung,
  • erforderlichenfalls Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen,
  • Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung,
  • Datum des Abschlusses des Ausbildungsvertrages, Ausbildungsdauer, Dauer der Probezeit,
  • Datum des Beginns der Berufsausbildung,
  • Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen,
  • Name und Anschrift der Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst,
  • Name, Vorname, Geschlecht und Art der fachlichen Eignung der Ausbilder und Ausbilderinnen.

 

Formulare für Ausbildungsverträge finden Sie auf den Seiten der IHK.

Ausbildungeverträge

 

Ansprechpartner

Ärztekammer Schleswig-Holstein

Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 803-0   |   Fax: +49 4551 803-180
E-Mail: info[at]aeksh.org
Web: www.aeksh.de


Öffnungszeiten:

Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung:

Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.


Apothekerkammer Schleswig-Holstein

Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
Tel: +49 431 57935-10   |   Fax: +49 431 57935-20
E-Mail: geschaeftsstelle[at]ak-sh.aponet.de
Web: www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de


Öffnungszeiten:

montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h


Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Handwerkskammer Flensburg

Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Tel: 0049461 866-0   |   Fax: 0049461 866-110
E-Mail: info[at]hwk-flensburg.de

Postanschrift:

Postfach 1738
24907 Flensburg


Öffnungszeiten:

Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr


Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel: +49 431 5194-0   |   Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek[at]kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/


Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30


Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 9453-0   |   Fax: +49 4331 9453-199
E-Mail: lksh[at]lksh.de
Web: www.lksh.de


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr


Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Tel: +49 46 21 939-10   |   Fax: +49 46 21 939-126
E-Mail: info[at]notk-sh.de
Web: www.notk-sh.de


Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Tel: +49 46 21 9391-0   |   Fax: +49 46 21 9391-26
E-Mail: info[at]rak-sh.de
Web: www.rak-sh.de


Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Tel: +49 431 5 70 49-0   |   Fax: +49 431 5 70 49-10
E-Mail: info[at]stbk-sh.de
Web: www.stbk-sh.de

Postanschrift:

24040 Kiel


Öffnungszeiten:

Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr


Tierärztekammer Schleswig-Holstein

Hamburger Straße 99a
25746 Heide
Tel: +49 481 55 42   |   Fax: +49 481 88 33 5
E-Mail: schleswig-holstein[at]tieraerztekammer.de
Web: www.sh.tieraerztekammer.de


Öffnungszeiten:

Mo-Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr

Mitarbeiter (Tierärztekammer Schleswig-Holstein)

Frau Eike Burmeister Icon Vcard


Mitarbeiter (Tierärztekammer Schleswig-Holstein)

Frau Antje Lass Icon Vcard


Mitarbeiter (Tierärztekammer Schleswig-Holstein)

Frau Gesa Meyer Icon Vcard



Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Westring 496
24114 Kiel
Tel: +49 431 26 09 26-0   |   Fax: +49 431 26 09 26-15
E-Mail: central[at]zaek-sh.de
Web: www.zaek-sh.de