Gewerbe anmelden
Gewerbe anmelden
Wenn Sie ein Gewerbe beginnen, müssen Sie dieses bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss gleichzeitig mit dem Beginn des Gewerbes erfolgen.
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:
- einen Betrieb neu errichten,
- eine Zweigniederlassung neu errichten,
- eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
- einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
- ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
- einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).
Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:
- Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
- Freie Berufe
- Verwaltung eigenen Vermögens
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Kurztext
Anmeldung eines Gewerbebetriebs für Gewerbetreibende verpflichtend. Konkrete Fälle:
- Neuerrichtung eines Betriebs,
- Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
- Neuerrichtung einer unselbstständigen Zweigstelle,
- Übernahme eines bestehenden Betriebs, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
- Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
- Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe bei der anderen Behörde als Neuerrichtung)
- die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen
- zuständig: je nach Bundesland örtliches Gewerbe- oder Ordnungsamt
Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen beziehungsweise Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden unterstützen Sie bei der Gewerbeanmeldung. Das Verfahren kann über das Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden.
- Wenn die Anmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular "Gewerbe-Anmeldung" (GewA 1) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeanmeldung, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
- Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
- Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.
Voraussetzungen
Sie wollen ein Gewerbe betreiben.
Gewerbetreibende sind
- natürliche Personen oder
- juristische Personen, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG)
Anzeigepflichtig sind:
- bei Einzelgewerben die oder der Einzelgewerbetreibende,
- bei Personengesellschaften (zum Beispiel. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter
- bei Kommanditgesellschaft (KG) jede oder jeder persönlich haftende Gesellschafterin und Gesellschafter, die Kommanditistinnen und Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
- bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der beziehungsweise die gesetzliche(n) Vertreter.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.
Bearbeitungsdauer
- Bei persönlicher Vorsprache: sofort
- Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
- notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug,
- Beiblatt Vertretungsberechtigte
Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.
- Löschung der Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer beantragen
- Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme
- Standplatzgenehmigung
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung - Anzeige
- Vorgesehen zum Löschen - Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
Ansprechpartner
Amt Eidertal
Heitmannskamp 2
24220 Flintbek
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
weitere Termine nach Vereinbarung
Mitarbeiter (Amt Eidertal)
Tel:
*49 4347 905484
|
Fax:
0431/650914
E-Mail:
s.lindstaedt[at]amt-eidertal.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
12 Standort Mielkendorfer Weg 2 in Molfsee
Amt Eidertal - Einwohnermelde-/ Gewerbeamt
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Tel:
+49 4347 7201-451
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-eidertal.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung
Amt Molfsee
Der Amtsvorsteher
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Tel:
+49 4347 9050
|
Fax:
+49 431/650914
E-Mail:
info[at]amt-eidertal.de
Postanschrift:
Mielkendorfer Weg 2
24113
Molfsee
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
weitere Termine nach Vereinbarung
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr