Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
Für einige Gewerbe (z.B. Makler, Spielhallenbetrieb, Privatkrankenanstalten) sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich.
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.
Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:
- Privatkrankenanstalten,
- Schaustellungen von Personen,
- Spielhallenbetrieb,
- Pfandleihgewerbe,
- Bewachungsgewerbe,
- Versteigerergewerbe,
- Makler und
- Versicherungsvermittler.
Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Sie müssen unter anderem folgende Unterlagen vorweisen können:
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- gegebenenfalls Handelsregisterauszug
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- §§ 29 - 34 Gewerbeordnung (GewO),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) - VwGebV.
- Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
- Ausübungsberechtigung für ein weiteres zulassungspflichtiges Handwerk beantragen
- Gewerbe: Befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung
- Pflanzenschutzmittel: Nicht zugelassenes Einsatzgebiet - Genehmigung
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
Ansprechpartner
Amt Eidertal
Heitmannskamp 2
24220 Flintbek
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
weitere Termine nach Vereinbarung
Mitarbeiter (Amt Eidertal)
Tel:
*49 4347 905484
|
Fax:
0431/650914
E-Mail:
s.lindstaedt[at]amt-eidertal.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
12 Standort Mielkendorfer Weg 2 in Molfsee
Amt Eidertal - Einwohnermelde-/ Gewerbeamt
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Tel:
+49 4347 7201-451
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-eidertal.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung
Amt Molfsee
Der Amtsvorsteher
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Tel:
+49 4347 9050
|
Fax:
+49 431/650914
E-Mail:
info[at]amt-eidertal.de
Postanschrift:
Mielkendorfer Weg 2
24113
Molfsee
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
weitere Termine nach Vereinbarung
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr