Gewerbe: Befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung
Gewerbe: Befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung
Auf Antrag kann ein Gewerbebetrieb bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode des Gewerbetreibenden auch ohne Stellvertreter fortgeführt werden.
Nach dem Tode einer/eines Gewerbetreibenden darf das Gewerbe für Rechnung
- des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners,
- des minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit oder
- des Nachlassverwalters, Nachlasspflegers oder Testamentsvollstreckers
in der Regel nur durch einen nach § 45 der Gewerbeordnung befähigten Stellvertreter betrieben werden.
Auf Antrag kann die zuständige Behörde gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode des Gewerbetreibenden auch ohne einen Stellvertreter betrieben wird.
Für einzelne Gewerbe (zum Beispiel Handwerk, Gastgewerbe) bestehende besondere Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat.
Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
- Allgemeine Ermächtigung als Übersetzer oder Übersetzerin beantragen
- Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
- Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Tankstellen beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Unternehmensbeteiligungsgesellschaft: Anerkennung
Ansprechpartner
Amt Eidertal
Heitmannskamp 2
24220 Flintbek
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
weitere Termine nach Vereinbarung
Mitarbeiter (Amt Eidertal)
Tel:
*49 4347 905484
|
Fax:
0431/650914
E-Mail:
s.lindstaedt[at]amt-eidertal.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
12 Standort Mielkendorfer Weg 2 in Molfsee
Amt Eidertal - Einwohnermelde-/ Gewerbeamt
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Tel:
+49 4347 7201-451
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-eidertal.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung
Amt Molfsee
Der Amtsvorsteher
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Tel:
+49 4347 9050
|
Fax:
+49 431/650914
E-Mail:
info[at]amt-eidertal.de
Postanschrift:
Mielkendorfer Weg 2
24113
Molfsee
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Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
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Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
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+49 431 530550-99
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