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Kindertagespflege ist eine flexible und familiennahe Betreuungsform. Die individuelle Förderung, die familiäre Betreuungssituation und die in der Regel hohe zeitliche Flexibilität werden als wesentlicher Vorteil der Tagespflege gegenüber der Kindertagesstätte gesehen. Die Tagespflege wird entweder bei der Tagespflegeperson, im häuslichen Umfeld des Kindes oder anderen geeigneten Räumlichkeiten durchgeführt.

Weiterhin bietet sich die Tagespflege als Ergänzung zur Betreuung in Kindertagesstätten an, wenn dort nachmittags kein Betreuungsangebot vorhanden ist bzw. in der örtlichen Kindertagesstätte keine Krippenbetreuung angeboten wird.

Während bei über 3-jährigen Kindern ein Rechtsanspruch auf Förderung in einem Kindergarten besteht, steht die Förderung bei unter 3-jährigen Kindern in einer Krippe und/oder Tagespflegestelle gleichberechtigt nebeneinander.

Ab dem 01.08.2013 hat jedes Kind über 1 Jahr und unter 3 Jahre einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflegestelle; unter 1-jährige Kinder haben unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Erwerbstätigkeit der Eltern) einen „Quasi“anspruch auf Betreuung.

Bis zum 31.07.2012 war die Betreuung in einer Kindertagespflegestelle für Eltern in finanzieller Hinsicht kein attraktives Betreuungsangebot. Zuschüsse gab es nur im Rahmen der einkommensabhängigen Sozialstaffel bzw. Geschwisterermäßigung. Damit war eine Betreuung in der Tagespflege ohne Ermäßigungen unverhältnismäßig teurer als die Betreuung in der Kindertagesstätte. Aus diesem Grunde hat sich der Kreis Rendsburg-Eckernförde entschlossen, die Tagespflege für unter 3-jährige Kinder mit einem Euro je notwendiger Betreuungsstunde zu bezuschussen und die Gemeinden gebeten, sich ebenfalls mit einem  Euro an den Kosten zu beteiligen. Dieser Bitte sind die Gemeinden im Amtsbereich nachgekommen und beteiligen sich ebenfalls mit einem Euro. Allerdings wird, um Doppelfinanzierungen z. B. bei leerstehenden Plätzen in Krippen zu vermeiden, ein Zuschuss nur gezahlt, sofern in der für den Wohnort zuständigen Kindertagesstätte kein bedarfsgerechter Platz frei ist.

Das Amt Molfsee hat vertraglich die Vermittlung der Kindertagespflegestellen an die Diakonisches Werk Altholstein gGmbH übertragen.

Kindertagespflegevermittlung der Diakonie Altholstein
Holstenstraße 28
24582 Bordesholm
Frau Meike Jacobsen
Tel: 04322 - 692 279
E-Mail: meike.jacobsen@diakonie-altholstein.de

Sprechstunde im Verwaltungsgebäude Molfsee: Dienstags von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Zuständig für die Erlaubniserteilung zur Ausübung der Kindertagespflege ist der Kreis Rendsburg-Eckernförde:

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst Jugend und Familie
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Frau Scholz-Richter
Tel: 04331 - 202 391

Dateien zum Herunterladen:

  • Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Förderung der Tagespflege
  • Antrag auf Förderung Tagespflege für Kinder ab 3 Jahren mit Anlagen
  • Antrag auf Förderung der Tagespflege für Kinder unter 3 Jahren mit Anlagen
  • Merkblatt zur Förderung der Tagespflege