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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).


Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,

Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:

  • bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
  • Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.

Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

§§ 14 bis 18 Baugesetzbuch (BauGB)

§§ 14 ff. BauGB

 

Ansprechpartner

Amt Eidertal - Bauplanung

Heitmannskamp 2
24220 Flintbek
Tel: +49 4347 905-0   |   Fax: +49 431 6509-14
E-Mail: info[at]amt-eidertal.de
Web: www.molfsee.de/


Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung

Mitarbeiter (Amt Eidertal - Bauplanung)

Herr Evers Icon Vcard

Tel: 0431 65009-15  
E-Mail: j.evers[at]molfsee.de
|   Zimmer: 04  

Mitarbeiter (Amt Eidertal - Bauplanung)

Frau S. Haß Icon Vcard

Tel: 0431 65009-38  
E-Mail: s.hass[at]molfsee.de
|   Zimmer: 07