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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.


Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden beziehungsweise eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

 

Keine

 

§ 24 Bundesmeldegesetz (BMG).

§ 24 BMG

 

Ansprechpartner

Amt Eidertal - Meldeamt

Heitmannskamp 2
24220 Flintbek
Tel: +49 4347 905-0   |   Fax: +49 431 6509-14
E-Mail: info[at]amt-eidertal.de
Web: www.molfsee.de/


Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung

Mitarbeiter (Amt Eidertal - Meldeamt)

Frau Reetz Icon Vcard

Tel: 0431 65009-28  
E-Mail: e.reetz[at]molfsee.de
|   Zimmer: 10  

Mitarbeiter (Amt Eidertal - Meldeamt)

Frau Schreiber Icon Vcard

Tel: 0431 65009-25  
E-Mail: m.schreiber[at]molfsee.de
|   Zimmer: 11