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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die zuständige Stelle kann Ausnahmen vom Verbot der nicht gewerbsmäigen Haltung von gefährlichen Wildtieren zulassen.


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.