Chemikalien: Sachkundenachweis gemäß § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung
Chemikalien: Sachkundenachweis gemäß § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung
Für die Abgabe bestimmter Chemikalien im Groß- und Einzelhandel ist ein Sachkundenachweis erforderlich.
- Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsberater beantragen
- Europäischer Rechtsanwalt: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- Gaststättenerlaubnis
- Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung für Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.