Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis
Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis
Wer zur Restaurierung / Instandghaltung bestimmte (verbotene) Farben und Lacke kaufen oder verkaufen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
- Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten
- Erlaubnis zum gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition (Waffenhandelserlaubnis) beantragen
- Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Steuerberaterin / Steuerberater: Landwirtschaftliche Buchstelle - Berechtigung
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.