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Welches Standesamt ist zuständig?

Geburten, die in unserem Bezirk, d.h. Amtsbereich Molfsee oder Achterwehr, passieren, werden bei uns vom Standesamt beurkundet. Das heißt aber auch, dass Geburten, die in einem Krankenhaus in z.B. Kiel passieren, vom dortigen Standesamt in Kiel beurkundet werden.

Wer zeigt die Geburt an?

Die Geburt zeigt an,

  • jedes Elternteil (wenn sorgeberechtigt),
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war (z.B. Hebamme) oder
  • von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Was ist vorzulegen?

Bei miteinander verheirateten Eltern

  • die Geburtsurkunden beider Elternteile
  • Heiratsurkunde bzw. beglaubigter Auszug aus dem Eheregister

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern

  • die Geburtsurkunde der Mutter
  • Vaterschaftsanerkennung (falls bereits beurkundet)
  • Nachnamensbestimmung (falls bereits beurkundet)
  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)

Darüber hinaus eine Bescheinigung einer Ärztin/eines Arztes oder einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

Welche Kosten entstehen?

Die Beurkundung selbst kostet nichts. Kosten entstehen für die Urkunden. Die erste kostet 10 €, jede weitere 5 €.