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Wer ist zuständig für die Anmeldung / Durchführung?

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Wohnsitzstandesamt. In dessen Zuständigkeitsbereich muss mindestens einer der beiden Verlobten gemeldet sein. Es sind alle erforderlichen Unterlagen (siehe b.) vorzulegen. Dort wird abschließend geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eheschließung gegeben sind und ein „Gutschein für einmal heiraten in Deutschland“ – gültig für 6 Monate – ausgestellt werden kann.

Die Eheschließung selbst kann bei dem Wohnsitzstandesamt und auf Wunsch bei jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl durchgeführt werden. Die Unterlagen werden ggf. an dieses Wunschstandesamt geschickt.

Welche Unterlagen sind zur Anmeldung der Eheschließung vorzulegen?

Wenn Sie deutsche Staatsangehörige sind und noch nicht verheiratet/verpartnert waren jeweils
von beiden Verlobten:

  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit allen Hinweisen. Erhältlich beim Geburtsstandesamt (in der beglaubigten Ablichtung des Geburtenregisters sind alle nachträglichen Änderungen des Geburtseintrages wie z.B. Adoptionen, Namensänderungen oder Berichtigungen ersichtlich). Wer im Ausland geboren wurde, erkundigt sich bitte beim Standesamt.
  • Erweitere Meldebescheinigung (befindet sich der Hauptwohnsitz im Amtsbereich Molfsee, wird diese im Zuge der Anmeldung direkt vom Standesamt eingeholt). Die Bescheinigung soll bei Anmeldung der Eheschließung/Vorlage beim Standesamt nicht älter als 4 Wochen sein und 
  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

Wenn Sie schon verheiratet (geschieden bzw. verwitwet) oder verpartnert waren
zusätzlich:

  • eine aktuelle beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister der letzten Ehe/der letzten Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk (Scheidung, Tod) und ggf. Wiederannahme eines früheren Namens. Erhältlich beim Standesamt der Eheschließung/Lebenspartnerschaftsbegründung.
  • Sofern die Vorehe im Ausland geschlossen und/oder aufgelöst wurde, setzen Sie sich bitte im Vorwege mit dem Standesamt in Verbindung.

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben
zusätzlich:

  • Geburtsurkunden bzw. begl. Abschriften aus den Geburtenregistern 
  • Urkunde über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge, falls vorhanden.

Wenn einer der Verlobten nicht deutscher Staatsangehöriger ist:

Sprechen Sie bitte telefonisch oder persönlich beim Standesamt vor. Wegen der Vielzahl der rechtlichen Erfordernisse können wir hier nicht alle Möglichkeiten erläutern.

Wann melden wir die Eheschließung an?

Frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin können Sie das Standesamt aufsuchen, um die Ehe anzumelden. Die Vereinbarung Ihres Wunschtermins kann selbstverständlich früher erfolgen.

Welche Namensführung ist möglich?

Beide sind ausschließlich deutsche Staatsangehörige:

  • keine Erklärung: jeder behält seinen bisher geführten Namen
  • jeder Geburtsname oder z.Zt. geführte Familienname kann zum Ehenamen bestimmt werden
  • derjenige, der seinen Namen aufgibt, kann seinen Geburts- oder Familiennamen voranstellen oder anfügen.
  • Besonderheit: Sie führen bereits einen Doppelnamen (z.B. Müller-Schulze):
    Hier prüft das Standesamt und berät Sie zu den Möglichkeiten einer Namensführung.

Eine/r bzw. beide hat/haben eine andere Staatsangehörigkeit:

Wir haben internationales Recht zu beachten. Hier prüft das Standesamt und berät Sie zu den Möglichkeiten einer Namensführung.

Warum sollten wir die Anmeldung möglichst persönlich vornehmen?

Beide Anmeldende müssen vor der Eheschließung persönlich die Angaben schriftlich vor dem Standesbeamten durch Unterschrift bestätigen. Dies wäre ggf. später, auf jeden Fall aber vor der Eheschließung nachzuholen. Daher empfiehlt es sich, dass beide bereits bei der Anmeldung anwesend sind.  In Ausnahmefällen kann eine Vollmacht für einen oder sogar beide erteilt werden. Erkundigen Sie sich bitte beim Standesamt nach dem Formular VOLLMACHT.

Welche Trauorte gibt es bei uns? Wann (Tag, Uhrzeit) können wir uns trauen lassen?

Sie haben die Möglichkeit, sich im Trauzimmer in der Gemeindeverwaltung Molfsee trauen zu lassen. Die Fotogalerie zeigt unser Trauzimmer. 

Getraut wird hier während der Öffnungszeiten. Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, Di zusätzlich 14-18 Uhr.

Im Zeitraum Mai bis September bieten wir Trauungen im Freilichtmuseum Molfsee an. Die Termine für 2023 finden Sie hier.

Informationen zu Trauungen im Freilichtmuseum Molfsee: https://freilichtmuseum-sh.de/de/heiraten-im-freilichtmuseum.

Im Zeitraum Mai bis September haben Sie auch die Möglichkeit, sich auf Gut Marutendorf oder Gut Bossee trauen zu lassen. Informationen zum Gut Marutendorf/ Gut Bossee finden Sie unter www.gut-marutendorf.com bzw. www.bossee.de

 Die Termine für das Jahr 2023 finden Sie hier.

Welche Kosten entstehen?

Der „schönste Tag im Leben“ kostet Geld. Wir erheben Gebühren laut der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren Schleswig-Holstein. Siee bezahlen Geld für die Urkunden, die Sie einholen müssen (je 10 €). Eine erweiterte Meldebescheinigung kostet 6 €.Wir erheben Gebühren für die Anmeldung (50 € und bei Ausländerbeteiligung 80 €). Für die Durchführung im Freilichtmuseum (außerhalb der Öffnungszeiten und außerhalb des Trauzimmers in der Verwaltung) erheben wir 200 € extra. Die erste Urkunde kostet 15 €, jede weitere 7,50 €. Auf Wunsch können Sie bei uns ein Stammbuch erwerben.

Bitte beachten Sie, dass seitens des Freilichtmuseums für eine Trauung im Freilichtmuseum weitere Kosten entstehen. Mehr dazu im voranstehenden Absatz.